1. Verein Deutscher Flipperfreunde e.V.
Turnier-Richtlinien
verabschiedet am 08.05.2000 in Köln
In der Satzung der GPA ist als wichtige Aufgabe des Vereins die Veranstaltung
von Wettbewerben und Meisterschaften im gesamten Bundesgebiet, einschließlich
der Teilnahme an Freizeitveranstaltungen aufgeführt.
Wie und in welchem Umfang die GPA Turniere im Flipperspielen durchführt,
sollen diese Richtlinien festlegen. Sie können durch Mehrheitsentscheidungen
der Mitglieder jederzeit verändert und verbessert werden.
1. Vereinsmeisterschaften:
Die GPA führt einmal im Jahr ein Turnier zur Ermittlung des Vereinsmeisters durch.
- Bei der Durchführung der Vereinsmeisterschaften steht das gesellige und
spaßbetonte Spiel im Mittelpunkt. Das Turnier dient dem gegenseitigen
Kennenlernen. Es soll nicht vorrangig die individuelle Spielstärke ermitteln.
- Die Vereinsmeisterschaften werden nicht offen ausgetragen.
- Freunde und Gäste des Vereins können teilnehmen. Sie können nicht Vereinsmeister werden.
- Die Vereinsmeisterschaften finden auf einer Convention statt.
- Die Ausrichter der Convention führen die Organisation und Auswertung des Turniers durch.
- Die Vereinsmeisterschaften werden im 2. Halbjahr eines jeden Jahres durchgeführt.
- Als Durchführungsmodus wird der so genannte GPA-Familymodus festgelegt. Gespielt wird in Vierer-Teams. An jedem Flipper wird ein Spiel gespielt.
Bei einer hohen Anzahl an Teilnehmern können mehrere dieser Turniere
gleichzeitig durchgeführt werden. Die Veranstalter einigen sich, wie aus den Siegern dieser Gruppenturniere der Vereinsmeister ermittelt wird.
- Der Vereinsmeister ist für das eventuell im nächsten Jahr stattfindende Deutschland-Turnier qualifiziert.
2. Flippersportturniere:
2.1. Regionalturniere:
Die GPA bietet allen Ausrichtern von Flipperturnieren in Deutschland die Möglichkeit an, dass der Sieger in die Endrunde eines Deutschland-Turniers aufgenommen
wird. Er braucht dann das allgemeine Qualifying nicht zu durchlaufen.
Dafür müssen folgende Standards erfüllt sein:
- Der Ausrichter eines Turniers muss sich schriftlich um die Ausrichtung
eines GPA-Turniers bewerben. Der Vorstand entscheidet über diese Bewerbung.
- Es muss ein Verantwortlicher genannt werden, der GPA-Vereinsmitglied
ist und das Turnier in Kurzform protokolliert. Dieses Protokoll wird der
GPA nach dem Turnier zugesandt. Erst dann wird die Qualifikation des jeweiligen
Siegers durch den Vorstand abgesegnet.
- Das Turnier muss ausreichend bekanntgemacht werden (z.B. Hinweis in Shoot Again oder durch Vereinsmitteilungen).
- Bei der Veranstaltung müssen mindestens 10 Flipper spielbereit aufgestellt sein und am Turnier teilnehmen.
- Es müssen mindestens 25 Teilnehmer am Turnier teilnehmen.
- Der Modus des Turniers kann vom Veranstalter frei gewählt werden. Es sollte erkennbar der spielstärkste Spieler ermittelt werden.
Variante dazu: Als Turniermodus wird der GPA-Familymodus vorgeschrieben.
2.2. Deutschlandturnier
Die GPA beabsichtigt, im Sinne ihrer Satzung ein zentrales Flippersportturnier
für ganz Deutschland auf die Beine zu stellen. Es sollen mögliche
Teilnehmer für einen europäischen Wettbewerb ermittelt werden.
Vorbild ist das Dutch Open der NFV.
- Der Erste Verein Deutscher Flipperfreunde ist Veranstalter des German Open im Flippersport. Er ist für die jährliche Durchführung und die Einhaltung von europäischen Flippersportstandards verantwortlich.
- Die GPA kann das Turnier in eine andere Veranstaltung im Sport-Spiel-Freizeitbereich integrieren.
- Das German Open findet in der ersten Jahreshälfte statt. Der Termin ist so früh wie möglich im Jahr zu wählen.
- Als Modus wird der bewährte Turniermodus der NFV (Niederländische Flipper Vereinigung) gewählt.
- Das Turnier wird offen ausgetragen. Jedermann kann an der Vorrunde teilnehmen.
- Die GPA kann bis zu ein Drittel der Endrundenteilnehmer mit den Siegern der Regionalturniere (siehe oben) besetzen.
- Es wird ein Startgeld erhoben.
- Es werden attraktive Preise ausgesetzt.
Convention-Richtlinien
verabschiedet am 02.10.1999 in Solingen
In der Satzung der GPA ist als wichtige Aufgabe des Vereins die Unterstützung von Sammlern durch technische Workshops sowie die Veranstaltung von Geräte- und Teilemärkten genannt.
Der Verein führte bis dato zwei derartige Veranstaltungen pro Jahr durch.
Das Abhalten einer Convention des Ersten Vereins Deutscher Flipperfreunde wird durch folgende Standards geregelt:
- Es findet eine Convention pro Jahr und zwar in der zweiten Jahreshälfte, möglichst an wechselnden Orten statt.
- Die Convention des Ersten Vereins Deutscher Flipperfreunde dient in erster Linie dem Kennenlernen und dem Meinungsaustausch der Mitglieder untereinander.
- Der Verein fungiert als Veranstalter. Er schließt Verträge und trifft Abmachungen mit Hallenbesitzern, Wirten und Sponsoren.
- Der Verein legt in Absprache mit den Organisatoren vor Ort das Datum und die Location der Veranstaltung fest und muss Änderungen zustimmen.
- Der Verein legt den Hauptnamen der Veranstaltung fest. Die Mitglieder vor Ort können einen zweiten Namen wählen.
- Die Unkosten der Veranstaltung (Saalmiete, Werbung, Honorare) übernimmt der Verein. Er sichert eventuelle Risiken ab.
- Einnahmen wie Eintrittsgelder, Provisionen, Sponsorengelder oder Gewinne aus der Bewirtung kommen dem Verein zugute.
- Der Verein versucht, die Ausgaben und Einnahmen in der Waage zu halten. Ein Einnahmeüberschuss kommt der nächsten Convention zugute.
- Flipperturniere werden nach den Richtlinien des Vereins durchgeführt. Auf der Convention wird grundsätzlich die Vereinsmeisterschaft durchgeführt.
- In der Planung der Veranstaltung muss berücksichtigt werden, dass eine Mitgliederversammlung im geeigneten Zeitrahmen und an geeignetem Ort durchgeführt werden kann. Auf der Convention findet die Jahreshauptversammlung des Vereins statt.