[Update 2023-11-13] Die Marktordnung wird aktuell überarbeitet

Marktordnung für GPA-Veranstaltungen

Stand: 15.11.2016

Diese Marktordnung regelt den Ablauf von Verkaufsveranstaltungen, Märkten bzw. den Betrieb von Ständen auf GPA-Veranstaltungen. Sie ist für alle beteiligten Parteien verbindlich.

Anforderungen an den Organisator der Veranstaltung:

Räumlichkeit des Marktbereichs einer Convention:

Alle Händler sollten beieinanderstehen, eine Separierung von Ständen ist zu vermeiden. Die Marktfläche besteht unverändert während der gesamten Veranstaltung. Die Fläche ist im gleichen Gebäude mit geradem Boden, in zugfreiem, wettergeschütztem, beleuchtetem Raum, mit mindestens einer Steckdose pro Stand von der Veranstaltung aus frei zugänglich zu gestalten. Pro laufendem Meter Verkaufsfläche sollten mindestens 4 Meter Tiefe zur Verfügung stehen: 1,5 m hinter dem Stand für den Verkäufer, 1 m Tiefe für die Verkaufsfläche und mindestens 1,5 m Breite für die Besucherlauffläche. Die Anlieferung von Ständen und Ware mit Fahrzeug und Sackkarre muss bis 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn und 1 Stunde nach Ende möglich sein.

Update 13.11.2023: Die Markordnung wird aktuell überarbeitet. Sobald dies abgeschlossen ist, informieren wir euch.

Planung der Marktfläche:

Der Organisator setzt, sobald er planerisch Zugriff auf die Verkaufsfläche hat, den GPA-Vorstand (oder dessen Beauftragten) in Kenntnis und erstellt mit ihm zusammen den Belegungs- und Ablaufplan. Händler erhalten nach der Planungserstellung eine Bestätigung ihrer Buchung.

Anforderungen an den Händler:

Anmeldung und Standvergabe:

Händler melden sich frühzeitig mit Angabe der Warenart und Größe des Standes beim Organisator an. Die endgültige Vergabe der Fläche erfolgt in der Reihenfolge des Anmelde- Eingangs. Die Fläche kann bei starker Nachfrage oder baulichen Gegebenheiten durch den Veranstalter verändert/ eingeschränkt werden.

Infrastruktur:

Grundsätzlich hat der Händler für seine Infrastruktur selbst zu sorgen. Hat der Organisator die Möglichkeit, Infrastruktur wie Tische, Stühle oder Stromleitungen zu beschaffen, trägt der Händler hierfür nach dem Bestellerprinzip die Kosten.

Präsenz des Händlers:

Der Händler verpflichtet sich, seinen Stand und eine Verkaufsbesetzung während der gesamten offiziellen Öffnungszeiten der Veranstaltung vorzuhalten. Eine Ausnahme besteht beim überwiegenden Angebot von Gebraucht- bzw. Altware. Am letzten Veranstaltungstag kann nach Rücksprache mit dem Veranstalter, soweit es den Veranstaltungsablauf nicht beeinträchtigt, früher abgebaut werden.

Der Händler verlässt seine Standfläche besenrein. Für Beschädigungen haftet er vollumfänglich, alles Weitere regelt der Vertrag zwischen dem Händler und der GPA.